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Neue TRGS 521 veröffentlicht: Verschärfte Anforderungen für Tätigkeiten mit alter Mineralwolle

Neue TRGS 521 veröffentlicht: Verschärfte Anforderungen für Tätigkeiten mit alter Mineralwolle

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
ASATEX AG
27.07.2026

Mit der Veröffentlichung der novellierten Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 521 „Tätigkeiten mit alter Mineralwolle“ am 4. Mai 2026 gelten neue Anforderungen für den Umgang mit künstlichen Mineralfasern (KMF). Die überarbeitete Regelung ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2008 und erweitert den Anwendungsbereich deutlich.

Betroffen sind längst nicht mehr nur klassische Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Auch Rückbau, selektive Demontage, technische Isolierungsarbeiten sowie Tätigkeiten im Gebäudebestand werden umfassender erfasst. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, arbeitsmedizinische Vorsorge und persönliche Schutzausrüstung (PSA).

Für Unternehmen stellt sich deshalb die Frage: Welche Schutzmaßnahmen und welche Schutzkleidung sind bei Arbeiten mit alter Mineralwolle heute erforderlich?

Was ist Mineralwolle?

Mineralwolle ist ein Oberbegriff für künstlich hergestellte anorganische Dämmstoffe, die aus mineralischen Rohstoffen wie Gestein, Sand, Kalk oder recyceltem Glas hergestellt werden. Sie gehört seit Jahrzehnten zu den wichtigsten Dämmmaterialien im Hochbau, in der technischen Gebäudeausrüstung sowie im industriellen Anlagenbau.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Hauptarten unterschieden:

  • Glaswolle – hergestellt überwiegend aus Altglas, Sand und Kalk.
  • Steinwolle – hergestellt aus Gesteinen wie Basalt oder Diabas.

Beide Materialien bestehen aus feinen mineralischen Fasern, die zu Matten, Platten, Schalen oder Stopfwolle verarbeitet werden. Sie bieten eine hohe Wärme- und Schalldämmung und sind aufgrund ihrer Nichtbrennbarkeit weit verbreitet.

Was bedeutet KMF?

KMF steht für künstliche Mineralfasern. Dazu zählen unter anderem Glas- und Steinwolle. Im Zusammenhang mit der TRGS 521 stehen insbesondere ältere KMF-Produkte im Fokus, die nach heutigem Kenntnisstand als potenziell krebserzeugend eingestuft werden können.

Was versteht man unter „alter Mineralwolle“?

Nicht jede Mineralwolle stellt dieselben Anforderungen an den Arbeitsschutz. Im Fokus der TRGS 521 stehen sogenannte alte künstliche Mineralfasern, die vor dem Jahr 1996 hergestellt und verbaut wurden.

Diese älteren Dämmstoffe erfüllen nicht die heutigen Anforderungen an die Biolöslichkeit der Fasern. Gelangen solche Fasern in die Lunge, werden sie vom Körper nur langsam oder gar nicht abgebaut. Aus diesem Grund wurden viele dieser Produkte nachträglich als potenziell krebserzeugend eingestuft.

Moderne Mineralwollen, die den heutigen europäischen Anforderungen entsprechen, werden bei Einhaltung der europäischen Freizeichnungskriterien (Anmerkung Q) nicht als krebserzeugend eingestuft.

Alte und neue Mineralwolle im Vergleich

Merkmal Alte Mineralwolle Moderne Mineralwolle
Typischer Einbauzeitraum Häufig vor 1996 Seit Einführung biolöslicher Fasern
Biolöslichkeit der Fasern Gering Hoch
Einstufung Potenziell krebserzeugend Bei Einhaltung der Freizeichnungskriterien in der Regel nicht als krebserzeugend eingestuft
Relevanz für die TRGS 521 Hoch In der Regel nicht vom Anwendungsbereich erfasst

Wo kommt alte Mineralwolle vor?

Alte Mineralwolle findet sich noch heute in zahlreichen Gebäuden und technischen Anlagen. Besonders häufig kommt sie in folgenden Bereichen vor:

  • Dach- und Fassadendämmungen
  • Zwischendecken und Trennwänden
  • Rohrisolierungen
  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
  • industriellen Isolierungen
  • Brandschutzkonstruktionen

Insbesondere bei Gebäuden oder Anlagen, die vor 1996 errichtet oder modernisiert wurden, sollte vor Beginn von Rückbau- oder Umbauarbeiten geprüft werden, ob entsprechende Dämmstoffe vorhanden sind.

Warum ist alte Mineralwolle problematisch?

Solange ältere Mineralwolle unbeschädigt eingebaut ist, geht in der Regel nur ein geringes Risiko von ihr aus. Kritisch wird es jedoch bei Rückbau-, Ausbau- oder Sanierungsarbeiten. Dabei können feine Fasern freigesetzt werden, die über die Atemwege aufgenommen werden oder Haut und Augen reizen.

Mögliche Auswirkungen sind:

  • mechanische Reizungen von Haut und Augen
  • Reizungen der oberen Atemwege
  • Einatmen lungengängiger Fasern
  • Verschleppung von Fasern über Kleidung und Werkzeuge

Aus diesem Grund unterliegen Tätigkeiten mit alter Mineralwolle besonderen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 521.

Was regelt die neue TRGS 521?

Die novellierte TRGS 521 erweitert den bisherigen Fokus auf klassische Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Künftig gilt sie allgemein für sämtliche Tätigkeiten mit alter Mineralwolle.

Dazu zählen unter anderem:

  • Rückbauarbeiten
  • selektive Demontagearbeiten
  • Ausbauarbeiten
  • Tätigkeiten im Gebäudebestand
  • technische Isolierungsarbeiten
  • Schadstoffsanierungen
  • Reinigungsarbeiten in kontaminierten Bereichen

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Erweiterter Geltungsbereich für alle Tätigkeiten mit alter Mineralwolle
  • Präzisere Zuordnung zu den Expositionskategorien
  • Höhere Anforderungen an Absaug- und Entstaubungstechnik
  • Neue Dokumentations- und Nachweispflichten
  • Erweiterte arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Zusätzliche Informationspflichten für Auftraggeber und Veranlasser

Expositionskategorien: Warum die richtige Einstufung entscheidend ist

Die neue TRGS 521 enthält konkrete Vorgaben zur Einstufung von Tätigkeiten in verschiedene Expositionskategorien. Für typische Arbeiten im Hochbau und an technischen Isolierungen stehen entsprechende Zuordnungstabellen zur Verfügung.

Sind Tätigkeiten dort nicht aufgeführt, müssen entweder die Schutzmaßnahmen der höchsten Expositionskategorie angewendet oder die Wirksamkeit der gewählten Schutzmaßnahmen durch Arbeitsplatzmessungen nachgewiesen werden.

Gerade Rückbau- und Demontagearbeiten fallen häufig mindestens unter die Expositionskategorie 2 und erfordern entsprechende Dokumentations- und Vorsorgemaßnahmen.

Welche Anforderungen stellt die TRGS 521 an die Schutzkleidung?

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein wichtiger Bestandteil des Schutzkonzeptes. Sie ergänzt technische Maßnahmen wie Absaugung und geeignete Luftführung und trägt dazu bei, den Kontakt mit freigesetzten Mineralfasern sowie deren Verschleppung zu minimieren.

Zu einem praxisgerechten PSA-Konzept gehören insbesondere:

  • partikeldichter Schutzanzug des Typs 5, abhängig von der Expositionskategorie
  • mindestens FFP2-Atemschutz gemäß Gefährdungsbeurteilung
  • Schutzhandschuhe
  • Schutzbrille bei staubintensiven Tätigkeiten
  • geeigneter Fußschutz oder Überziehschuhe

Für Tätigkeiten der Expositionskategorie 2 bei Konzentrationsspitzen sowie für Tätigkeiten der Expositionskategorie 3 fordert die TRGS 521 den Einsatz partikeldichter Schutzanzüge des Typs 5.

Zur Erfüllung dieser Mindestanforderung können beispielsweise Schutzanzüge aus SMS-Materialien eingesetzt werden. Abhängig von der Gefährdungsbeurteilung können jedoch auch Schutzanzüge aus laminierten Materialien oder Flash-Spun-Polyethylen eine geeignete Wahl sein. Ihre glattere Materialoberfläche kann dazu beitragen, die Anhaftung von Mineralfasern und damit das Risiko einer späteren Sekundärinhalation beim Ablegen der Schutzkleidung zu reduzieren.

Einwegschutzanzüge schützen zugleich die darunterliegende Arbeitskleidung, reduzieren den direkten Kontakt der Fasern mit der Haut und helfen dabei, eine Verschleppung in nicht belastete Bereiche zu vermeiden. Nach Abschluss der Arbeiten können sie kontrolliert abgelegt und entsprechend den betrieblichen Vorgaben entsorgt werden.

Im ASATEX Sortiment stehen hierfür je nach Einsatzbereich beispielsweise die Schutzanzüge CS500ECS500 und CF5 zur Verfügung. Bei der Auswahl sollten neben der erforderlichen Schutzwirkung auch Bewegungsfreiheit, Tragekomfort und die konkreten Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden.

Technische Schutzmaßnahmen bleiben die wichtigste Grundlage

Die neue TRGS 521 macht deutlich, dass persönliche Schutzausrüstung nur ein Baustein eines umfassenden Schutzkonzeptes ist.

Besondere Bedeutung haben:

  • staubarme Arbeitsverfahren
  • geeignete Industriestaubsauger und Bau-Entstauber
  • leistungsfähige Absaug- und Filtersysteme
  • kontrollierte Luftführung
  • regelmäßige Reinigung der Arbeitsbereiche
  • Unterweisung der Beschäftigten

Erst das Zusammenspiel technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen gewährleistet einen wirksamen Schutz vor Faserexposition.

Neue Dokumentations- und Vorsorgepflichten

Mit der novellierten TRGS 521 steigen auch die Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung. Für Tätigkeiten ab Expositionskategorie 2 müssen Beschäftigte in das Expositionsverzeichnis nach § 10a der Gefahrstoffverordnung aufgenommen werden.

Zudem gewinnt die arbeitsmedizinische Vorsorge weiter an Bedeutung. Arbeitgeber müssen abhängig von der jeweiligen Expositionskategorie prüfen, ob Angebots- oder Pflichtvorsorge erforderlich ist.

Unternehmen sollten daher bestehende Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Dokumentationsprozesse zeitnah überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen.

Checkliste: Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

  • Gefährdungsbeurteilung aktualisieren
  • Vorhandensein alter Mineralwolle bewerten
  • Expositionskategorie der Tätigkeiten überprüfen
  • Absaug- und Entstaubungstechnik kontrollieren
  • PSA-Konzept und Schutzkleidung bewerten
  • Expositionsverzeichnis einführen oder aktualisieren
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren
  • Beschäftigte regelmäßig unterweisen

FAQ – Häufige Fragen zur neuen TRGS 521

Was ist die TRGS 521?

Die TRGS 521 regelt den sicheren Umgang mit alter Mineralwolle und legt Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit künstlichen Mineralfasern fest.

Was ist KMF?

KMF steht für künstliche Mineralfasern. Dazu gehören insbesondere Glas- und Steinwolle, die als Dämmstoffe im Bauwesen und in technischen Anlagen eingesetzt werden.

Welche Mineralwolle ist betroffen?

Mineralwolle, die vor dem 1. Juni 2000 eingebaut wurde, kann künstliche Mineralfasern enthalten, die nach heutigen Kriterien als potenziell krebserzeugend gelten. In der Praxis wird häufig das Baujahr vor 1996 als erster Anhaltspunkt verwendet, da seit Mitte der 1990er Jahre zunehmend biolösliche Mineralwollen eingesetzt wurden. Entscheidend ist jedoch immer das tatsächlich verbaute Produkt.

Ist Mineralwolle Asbest?

Nein. Mineralwolle und Asbest sind unterschiedliche Materialien. Während Asbest ein natürlich vorkommendes Mineral ist, werden Glas- und Steinwolle künstlich hergestellt. Für ältere Mineralwollen gelten jedoch ebenfalls besondere Arbeitsschutzvorschriften.

Welche PSA wird bei Arbeiten mit alter Mineralwolle empfohlen?

Abhängig von der Gefährdungsbeurteilung gehören dazu ein partikeldichter Schutzanzug, Atemschutz, Schutzhandschuhe, eine Schutzbrille und geeigneter Fußschutz. Für bestimmte Tätigkeiten fordert die TRGS 521 einen Schutzanzug des Typs 5 und mindestens FFP2-Atemschutz.

Warum sind Einwegschutzanzüge sinnvoll?

Sie reduzieren den direkten Kontakt mit Mineralfasern, schützen die darunterliegende Arbeitskleidung und helfen dabei, die Verschleppung von Fasern in unbelastete Bereiche zu vermeiden.

Was hat sich durch die neue TRGS 521 geändert?

Die Neufassung erweitert den Geltungsbereich, konkretisiert die Expositionskategorien, erhöht die Anforderungen an technische Schutzmaßnahmen und erweitert die Dokumentations- und Vorsorgepflichten.

Ist moderne Mineralwolle gesundheitsschädlich?

Moderne Mineralwollen erfüllen in der Regel die Anforderungen an die Biolöslichkeit der Fasern und werden bei Einhaltung der europäischen Freizeichnungskriterien nicht als krebserzeugend eingestuft. Dennoch können auch moderne Mineralfasern Haut, Augen und Atemwege mechanisch reizen. Ihre gesundheitliche Bewertung unterscheidet sich jedoch deutlich von der alter Mineralwolle.

Wie wird alte Mineralwolle entsorgt?

Alte Mineralwolle muss entsprechend den geltenden abfall- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben staubdicht gesammelt, verpackt und entsorgt werden. Dabei sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die geeignete persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.

Fazit: Die neue TRGS 521 erhöht die Anforderungen an den Arbeitsschutz

Die novellierte TRGS 521 macht deutlich, dass Tätigkeiten mit alter Mineralwolle eine sorgfältige Planung und ein umfassendes Schutzkonzept erfordern. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen spielt die Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung eine zentrale Rolle.

Insbesondere bei Rückbau-, Ausbau- und Sanierungsarbeiten tragen geeignete Einwegschutzanzüge, Atemschutz sowie das kontrollierte Ablegen und Entsorgen kontaminierter PSA dazu bei, Beschäftigte wirksam vor einer Faserexposition und der Verschleppung von Mineralfasern zu schützen.

ASATEX unterstützt Unternehmen bei der Auswahl geeigneter Schutzkleidung für Tätigkeiten mit künstlichen Mineralfasern und staubintensive Sanierungsarbeiten. Unsere PSA-Experten beraten Sie praxisnah zu Schutzkonzepten, Normen und geeigneten Lösungen für Ihren individuellen Anwendungsbereich.