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Schutzkleidung gegen radioaktive Partikel


Aktuell wirft der Krieg in der Ukraine Fragen nach geeigneter Schutzkleidung gegen radioaktive Gefahren wie ionisierende Strahlung oder radioaktive Partikel auf. Auch uns erreichen zahlreiche Anfragen unserer Kunden zu diesem Thema, die wir hier gerne beantworten möchten.

Die europäische Norm EN 1073-2:2002 legt die Anforderungen und Prüfverfahren für Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel fest. Diese Einwegschutzkleidung sorgt dafür, dass die radioaktiven Partikel nicht auf die darunterliegende Kleidung oder Haut geraten. So kann der Träger durch rechtzeitiges und korrektes Entfernen der Schutzkleidung verhindern, dass die Partikel in andere Bereiche getragen werden.

Schutzanzug CoverStar® CS500 Artikelnummer: CS500

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CoverChem®Plus Schutzanzug CP500 Artikelnummer: CP500

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CoverTex®FR Schutzanzug flammhemmend C-3FR Artikelnummer: C-3FR

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ASATEX führt Schutzkleidung, die diese Norm erfüllt. Sie schützt vor dem Eindringen feiner Partikel und somit vor radioaktiver Kontamination des Trägers. Voraussetzung ist, dass die Schutzkleidung den ganzen Körper bedeckt. Dazu müssen auch die Übergänge des Schutzanzuges zu Schutzhandschuhen, Füßlingen und Atemschutz durch geeignetes Klebeband sorgfältig abgeklebt werden.

Schutzkleidung nach EN 1073-2:2002 bietet keinen Schutz vor ionisierender Strahlung. Ebenso ist der Schutz von Patienten gegen Kontamination durch radioaktive Substanzen bei diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen von der EN 1073-2:2002 ausgenommen.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Fachberater jederzeit zur Verfügung.